Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Altgeräte können kostenlos bei den kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, müssen vor der Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden.
Besitzer von Altgeräten sind für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst verantwortlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Entsorgungsstelle.
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